Weiteres
zum Selbstverständnis von i.e.
i.e. orientiert sich nicht
nur an der Praxis, sondern nutzt auch wissenschaftliche Erfahrungen,
die Mitarbeiter und Kooperationspartner im Hans-Bredow-Institut
für Medienforschung
an der Universität Hamburg gesammelt haben, einem Institut,
das seit über fünfzig Jahren interdisziplinär unabhängige
Forschung betreibt. Das Institut schlägt von seiner Grundlagenforschung
ausgehend selbst Brücken in die Praxis. Allerdings ist das „id
est“, die konkrete Anwendung auf Probleme eines Unternehmens
oder einer öffentlichen Einrichtung, nicht seine Aufgabe.
Dies leistet unser Büro für informationsrechtliche Expertise.
Zum Leistungsumfang gehören Gutachten, Systemberatung,
Vertragsgestaltung, Konzeption und Durchführung von Workshops
oder Lehrveranstaltungen und Policy Paper in folgenden Interessenschwerpunkten:
• Rundfunkrecht
und Recht der Telemedien 
• Urheberrecht und Markenrecht 
• Jugendschutzrecht 
• Datenschutzrecht 
• Telekommunikations- und
Postrecht 
Dabei spielen auch internationale Rechtsfragen
– im Bereich Internationales Privat-, Europa- und Völkerrecht – sowie
das Verfassungsrecht eine zentrale Rolle. Wir verfügen weiterhin über
Expertise in Regulierungsfragen und im funktionalen Rechtsvergleich. |