Datenschutzrecht.
Das differenzierte deutsche
Recht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung wird
von Unternehmen häufig
als Kostenfaktor gesehen, manchmal auch ignoriert. Zunehmend wird
aber deutlich, dass – etwa im E-Commerce – Datenschutz ein
Qualitätsmerkmal
am Markt geworden ist.
In diesem Bereich bieten wir Expertise vor
allem durch:
- Datenschutzgerechte Systemgestaltung
- Durchführung von Audits
- Gutachten über Streitfragen
- Schulungen und Workshops
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten Held
Kooperationspartner: Dr. Wolfgang Schulz
[Wolfgang Schulz ist Mit-Autor der Kommentierung
zu § 13 MDStV, §§ 1,
2 und 4 TDDSG in Roßnagel (Hg.) Recht der Multimedia-Dienste,
Kommentar, München Loseblattsammlung]
Diese
Informationen als pdf-Datei (52 kb)
zu
weiteren Tätigkeitsschwerpunkten von i.e. 
|