Urheberrechtliche
Lösungen im e-Learning-Bereich.
e-Learning ist – nach anfänglichen
Irrwegen – für öffentliche und private Bildungseinrichtungen
zum wichtigen Gegenstand neuer inhaltlicher Angebote und Geschäftsmodelle
geworden. Jede e-Learning-Aktivität basiert auf der Herstellung
und Verwendung von Inhalten und Materialien, die in der Regel
urheberrechtlichen Schutz genießen. Zur Verwendung solchen
Materials bedarf es eines Rechteerwebs über Lizenzverträge.
Werden
Rechte nicht oder nicht in ausreichendem Maße erworben,
hat der Urheber das Recht, jegliche unberechtigte Nutzung zu untersagen.
Ein nicht fachgerechter Umgang mit Lizenzrechten stellt daher eine
Bedrohung für die im e-Learning-Bereich getätigten Investitionen
dar. Häufig anzutreffende Klauseln wie "Der Auftraggeber
erwirbt alle exklusiven Nutzungsrechte" sind unzureichend
und führen im Regelfall nicht zum Erwerb der erforderlichen
Rechte. Sind Entwickler von Modulen an Hochschulen tätig,
sind besondere Regeln zu beachten. Der Urheberrechtsschutz ist
weit reichend, jede Art der Verwertung, wie z.B. die Bearbeitung
eines Online-Angebotes, bedarf grundsätzlich einer speziellen
Zustimmung.
Über das zum Lösen dieser Fragen notwendige
Fachwissen verfügen die Entwickler von e-Learning Angeboten
zumeist nicht. Die Mitarbeiter unseres Büros können zur
Unterstützung
nicht nur Ihre durch Betreuung verschiedener Projekte sowohl im
Bereich der Lehre (Workshops, Seminare) als auch der Beratung
(Vertragsgestaltung und Gutachten) gewonnene Expertise anbieten.
Sie verfügen auch selbst über Erfahrung bei der Gestaltung
und Durchführung von Lehrangeboten.
In diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem
durch:
- Schulung der Verantwortlichen von e-Learning Projekten, zugeschnitten
auf
die Bedürfnisse unterschiedlicher e-Learning Angebote;
- Beratung bei der Entwicklung von Projekten, etwa zur kontinuierlichen
Archivierung und Kontrolle von Rechten (Digital Rights Management)
und
zur Ordnung von Prozessabläufen, um Rechtsstreitigkeiten
durch adäquate
Systemgestaltung zu vermeiden;
- Gestaltung von Lizenzverträgen für alle mit e-Learning
verbundenen Zwecke,
etwa zur Entwicklung von e-Learning-Modulen,
zum Einkauf von
Fremdmaterial, usf. sowie von anderen Lizenzformen,
wie z.B. Open Source-
bzw. Open Content-Lizenzen;
- Gutachten zur Klärung von mit e-Learning verbundenen Rechtsfragen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer
[Till Kreutzer ist
Autor verschiedener Publikationen zum Urheberrecht im Umfeld
neuer Medien. Er war als Sachverständiger im Bundestag
an der Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft“ beteiligt und ist Mitglied
der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum "2. Korb" des
Reformgesetzes sowie Leiter des Referates Urheberrecht am Institut
für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).]
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