Urheberrechtliche Lösungen im e-Learning-Bereich.

e-Learning ist – nach anfänglichen Irrwegen – für öffentliche und private Bildungseinrichtungen zum wichtigen Gegenstand neuer inhaltlicher Angebote und Geschäftsmodelle geworden. Jede e-Learning-Aktivität basiert auf der Herstellung und Verwendung von Inhalten und Materialien, die in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen. Zur Verwendung solchen Materials bedarf es eines Rechteerwebs über Lizenzverträge.

Werden Rechte nicht oder nicht in ausreichendem Maße erworben, hat der Urheber das Recht, jegliche unberechtigte Nutzung zu untersagen. Ein nicht fachgerechter Umgang mit Lizenzrechten stellt daher eine Bedrohung für die im e-Learning-Bereich getätigten Investitionen dar. Häufig anzutreffende Klauseln wie "Der Auftraggeber erwirbt alle exklusiven Nutzungsrechte" sind unzureichend und führen im Regelfall nicht zum Erwerb der erforderlichen Rechte. Sind Entwickler von Modulen an Hochschulen tätig, sind besondere Regeln zu beachten. Der Urheberrechtsschutz ist weit reichend, jede Art der Verwertung, wie z.B. die Bearbeitung eines Online-Angebotes, bedarf grundsätzlich einer speziellen Zustimmung.

Über das zum Lösen dieser Fragen notwendige Fachwissen verfügen die Entwickler von e-Learning Angeboten zumeist nicht. Die Mitarbeiter unseres Büros können zur Unterstützung nicht nur Ihre durch Betreuung verschiedener Projekte sowohl im Bereich der Lehre (Workshops, Seminare) als auch der Beratung (Vertragsgestaltung und Gutachten) gewonnene Expertise anbieten. Sie verfügen auch selbst über Erfahrung bei der Gestaltung und Durchführung von Lehrangeboten.

In diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem durch:
- Schulung der Verantwortlichen von e-Learning Projekten, zugeschnitten auf
  die Bedürfnisse unterschiedlicher e-Learning Angebote;
- Beratung bei der Entwicklung von Projekten, etwa zur kontinuierlichen
   Archivierung und Kontrolle von Rechten (Digital Rights Management) und
   zur Ordnung von Prozessabläufen, um Rechtsstreitigkeiten durch adäquate
   Systemgestaltung zu vermeiden;
- Gestaltung von Lizenzverträgen für alle mit e-Learning verbundenen Zwecke,
  etwa zur Entwicklung von e-Learning-Modulen, zum Einkauf von
  Fremdmaterial, usf. sowie von anderen Lizenzformen, wie z.B. Open Source-
  bzw. Open Content-Lizenzen;
- Gutachten zur Klärung von mit e-Learning verbundenen Rechtsfragen.


Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer

[Till Kreutzer ist Autor verschiedener Publikationen zum Urheberrecht im Umfeld neuer Medien. Er war als Sachverständiger im Bundestag an der Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ beteiligt und ist Mitglied der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum "2. Korb" des Reformgesetzes sowie Leiter des Referates Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).]