Jugendschutzrecht.
2003 hat sich mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag
(JMStV) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) der Rechtsrahmen vor
allem für Anbieter von Rundfunk oder Telemedien grundlegend
geändert.
Zu letzteren gehören auch Internetprovider sowie Anbieter über
UMTS- oder W-LAN-Plattformen. Die Umstellung des Jugendschutzrechts
wurde von Mitarbeitern unseres Büros durch wissenschaftliche
Gutachten und Stellungnahmen begleitet.
In diesem Bereich bieten
wir Expertise vor allem durch:
- Jugendschutzgerechte Systemgestaltung,
etwa Prüfung von
sogenannten
„Jugendschutzprogrammen“ auf ihre Eignung
nach § 11 JMStV
- Spezifizierung der Pflichten nach dem JMStV, etwa für „konvergente“ Anbieter
- Gutachten über Streitfragen
- Schulungen und Workshops
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten Held
Kooperationspartner: Dr. Wolfgang Schulz
[Wolfgang Schulz und Thorsten Held
sind Autoren der Kommentierung zu Normen des JMStV in Hahn/Vesting
(Hg.), Beck’scher Kommentar
zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. – in Vorbereitung, sowie von „Regulierte
Selbstregulierung als Form modernen Regierens“, Gutachten
im Auftrag der Bundesregierung]
Diese
Informationen als pdf-Datei (52 kb)
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