Jugendschutzrecht.
2003 hat sich mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag
(JMStV) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) der Rechtsrahmen vor
allem für Anbieter von Rundfunk oder Telemedien grundlegend
geändert.
Zu letzteren gehören auch Internetprovider sowie Anbieter über
UMTS- oder W-LAN-Plattformen. Die Umstellung des Jugendschutzrechts
wurde von Mitarbeitern unseres Büros durch wissenschaftliche
Gutachten und Stellungnahmen begleitet.
In diesem Bereich bieten
wir Expertise vor allem durch:
- Jugendschutzgerechte Systemgestaltung,
etwa Prüfung von
sogenannten
„Jugendschutzprogrammen“ auf ihre Eignung
nach § 11 JMStV
- Spezifizierung der Pflichten nach dem JMStV, etwa für „konvergente“ Anbieter
- Gutachten über Streitfragen
- Schulungen und Workshops
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer
zu
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