Jugendschutzrecht.

2003 hat sich mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) der Rechtsrahmen vor allem für Anbieter von Rundfunk oder Telemedien grundlegend geändert. Zu letzteren gehören auch Internetprovider sowie Anbieter über UMTS- oder W-LAN-Plattformen. Die Umstellung des Jugendschutzrechts wurde von Mitarbeitern unseres Büros durch wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen begleitet.

In diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem durch:
- Jugendschutzgerechte Systemgestaltung, etwa Prüfung von sogenannten
  „Jugendschutzprogrammen“ auf ihre Eignung nach § 11 JMStV
- Spezifizierung der Pflichten nach dem JMStV, etwa für „konvergente“ Anbieter
- Gutachten über Streitfragen
- Schulungen und Workshops

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer

zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten von i.e.