Rundfunkrecht
und Recht der Telemedien.
Rundfunk ist in Deutschland
intensiver reguliert als alle anderen Medien. Lösungen in
diesem Bereich setzen nicht nur die Kenntnis der sich rasch ändernden
landesrechtlichen Regelungen voraus, sondern auch der Praxis
der Landesmedienanstalten und der besonderen Organisation von öffentlich-rechtlichem
und nicht-kommerziellem privaten Rundfunk. Und da das Rundfunkrecht
vor allem der Verwirklichung verfassungsrechtlicher Vorgaben dient,
müssen auch Detailfragen vor dem Hintergrund der filigranen
Argumentationsstruktur des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 5
Abs. 1 GG betrachtet werden. Schließlich spielt europäisches
Recht eine große Rolle. Auch Einblicke in die Entwicklung
der Branche und in politische Prozesse sind von Bedeutung, zumal
es gerade bei Fragen, die durch die Digitalisierung aufgeworfen
werden, wenig Orientierung durch Rechtsprechung gibt.
Das Rundfunkrecht und das Recht
der Telemedien werfen zahlreiche Fragen auf: Inwieweit ist ein
neues Angebot – etwa im Internet,
auf W-LAN- und UMTS-Plattformen oder im Bereich Business-TV – als
zulassungspflichtiger Rundfunk einzuordnen? Bei einer Einstufung
als Rundfunk ist das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zu
klären; außerdem gelten für Rundfunk und Teledienste
unterschiedliche Jugendschutzorschriften. Stehen Vorschriften
der Konzentrationskontrolle einem Vorhaben entgegen? Hierbei sind
beispielsweise die medienkonzentrationsrechtliche Zurechnung von
Unternehmen und die Einbeziehung medienrelevanter verwandter Märkte
zu untersuchen. Welche rechtlichen Bedingungen gelten für
die Kabelweiterverbreitung und für Digitale Zusatzdienste?
An die analoge und digitale Verbreitung stellt das Recht unterschiedliche
Anforderungen. Daneben spielt auch das Urheberrecht bei der Weiterverbreitung
eine Rolle. Bei Digitalen Zusatzdiensten geht es vor allem um Offenheitspflichten
für Conditional Access und Navigatoren und die Einbeziehung
von telekommunikationsrechtlichen Fragen. Wie wirken sich medienrechtliche
Vorschriften auf neue Werbeformen aus? Insbesondere Trennungs-
und Kennzeichnungsvorschriften beeinflussen die Art der Darstellung.
In
diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem durch
- Gutachten
- individuelle Beratung etwa bei Vertragsgestaltungen
- Schulungen und Workshops
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten
Held
Kooperationspartner: Dr. Wolfgang Schulz
[Autoren von Kommentierungen zu Vorschriften
des Rundfunkstaatsvertrags in Hahn/Vesting (Hg.) Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht,
München 2003,
sowie zahlreicher Gutachten zu rundfunkrechtlichen Fragen]
Diese
Informationen als pdf-Datei (52 kb)
zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten
von i.e. 
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