Urheberrecht und Markenrecht.

Dem Urheberrecht kommt in der aufkommenden Informationsgesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu. Es regelt die Nutzung von Informationen und Inhalten, von Musik, Filmen, Webseiten oder Computerprogrammen. Die weitaus meisten Güter dieser Art werden durch das Urheberrecht geschützt und dürfen nur aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Genehmigung genutzt werden. Was ohne Zustimmung erlaubt, wofür und in welchem Umfang Lizenzen erworben werden müssen und was hierbei zu beachten ist, sind Fragen, deren Antwort regelmäßig von der Lösung komplexer rechtlicher Probleme abhängt. Deren Beurteilung wird nicht selten dadurch erschwert, dass das Urheberrecht in internationale Kontexte eingebettet ist. Nutzungen, vor allem über Datennetze, verlaufen meist grenzüberschreitend, während das jeweilige Urheberrecht nur nationale Geltung entfaltet. Mehr und mehr entwickelt sich die Rechtsmaterie daher auf europäischer und internationaler Ebene.

Nahezu jedermann kommt im Zeitalter elektronischer Medien ständig mit dem Urheberrecht in Kontakt. Dies gilt zum Beispiel für Nutzer, die im Internet recherchieren oder sich Inhalte herunterladen; für Unternehmer, die Computerprogramme, Software oder Musik über das Netz vertreiben oder solche Inhalte produzieren; für Bibliotheken, die ihre Leistungen online anbieten, oder für Universitäten, die E-Learning anbieten wollen und natürlich für die Urheber – die Programmierer, Künstler, Musiker oder Grafiker, die ihre Errungenschaften Medienunternehmen offerieren oder selbst vermarkten.

In diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem durch:
- Gestaltung von Lizenzverträgen
- Gutachten in Streitfragen
- Urheberrechtskonforme Ausgestaltung neuer Geschäftsmodelle
- Entwicklung an Geschäftsmodellen orientierter Lizenzierungssysteme
  (Beispiel Open Source, Open Content)
- Beobachtung und Dokumentation der Rechtsentwicklung (Monitoring)
- Schulungen und Workshops
- Urheberrechtliche Lösungen im e-Learning-Bereich


Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer

[Till Kreutzer ist Autor verschiedener Publikationen zum Urheberrecht im Umfeld neuer Medien. Er war als Sachverständiger im Bundestag an der Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ beteiligt und ist Mitglied der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum "2. Korb" des Reformgesetzes sowie Leiter des Referates Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).]

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