Urheberrecht
und Markenrecht.
Dem Urheberrecht kommt in
der aufkommenden Informationsgesellschaft eine wesentliche Bedeutung
zu. Es regelt die Nutzung von Informationen und Inhalten, von
Musik, Filmen, Webseiten oder Computerprogrammen. Die weitaus
meisten Güter dieser Art werden durch das Urheberrecht
geschützt und dürfen nur aufgrund vertraglicher oder
gesetzlicher Genehmigung genutzt werden. Was ohne Zustimmung erlaubt,
wofür und in welchem Umfang Lizenzen erworben werden müssen
und was hierbei zu beachten ist, sind Fragen, deren Antwort regelmäßig
von der Lösung komplexer rechtlicher Probleme abhängt.
Deren Beurteilung wird nicht selten dadurch erschwert, dass das
Urheberrecht in internationale Kontexte eingebettet ist. Nutzungen,
vor allem über Datennetze, verlaufen meist grenzüberschreitend,
während das jeweilige Urheberrecht nur nationale Geltung entfaltet.
Mehr und mehr entwickelt sich die Rechtsmaterie daher auf europäischer
und internationaler Ebene.
Nahezu jedermann kommt im Zeitalter elektronischer
Medien ständig
mit dem Urheberrecht in Kontakt. Dies gilt zum Beispiel für
Nutzer, die im Internet recherchieren oder sich Inhalte herunterladen;
für Unternehmer, die Computerprogramme, Software oder Musik über
das Netz vertreiben oder solche Inhalte produzieren; für Bibliotheken,
die ihre Leistungen online anbieten, oder für Universitäten,
die E-Learning anbieten wollen und natürlich für die
Urheber – die Programmierer, Künstler, Musiker oder
Grafiker, die ihre Errungenschaften Medienunternehmen offerieren
oder selbst vermarkten.
In diesem Bereich bieten wir Expertise vor allem
durch:
- Gestaltung von Lizenzverträgen
- Gutachten in Streitfragen
- Urheberrechtskonforme Ausgestaltung neuer Geschäftsmodelle
- Entwicklung an Geschäftsmodellen orientierter Lizenzierungssysteme
(Beispiel Open Source, Open Content)
- Beobachtung und Dokumentation der Rechtsentwicklung (Monitoring)
- Schulungen und Workshops
- Urheberrechtliche Lösungen im e-Learning-Bereich
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Till Kreutzer
[Till Kreutzer ist Autor
verschiedener Publikationen zum Urheberrecht im Umfeld neuer
Medien. Er war als Sachverständiger im Bundestag
an der Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft“ beteiligt und ist Mitglied
der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum "2. Korb" des
Reformgesetzes sowie Leiter des Referates Urheberrecht am Institut
für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).]
zu
weiteren Tätigkeitsschwerpunkten von i.e. 
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